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AGB

Anmerkung: seit dem 01.06.2006 gehört die Agentur für Verkaufsförderung und Werbetechnik/beschriftungen-karlsruhe.de zu BIGprint GERMANY Ltd. Die AGBs von BIGprint GERMANY Ltd. gelten ab diesem Zeitpunkt im folgenden entsprechend sowie ergänzend.

UNSERE ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN -AGBs-

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns für die Bestellung von WEBDESIGN / GRAFIK - Dienstleistungen in den Bereichen Grafik, WebDesign und Werbetechnik.
Für den Geschäftsverkehr mit der BIGprint GERMANY Ltd. -Agentur für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik- und deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere uns angeschlossene Agenturen, Wiederverkäufer und Aussendienstmitarbeiter, gelten die im folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind auch ohne ausdrückliche Bezugnahme Bestandteil sämtlicher- auch zukünftiger- Vertragserklärungen, sei es, dass diese schriftlich, telegrafisch oder (fern-) mündlich abgegeben werden.
Bei Vertragsabschluss gelten, die AGB zugleich für sämtliche zukünftigen Verträge der Parteien als vereinbart, ohne dass bei späteren Vertragsabschlüssen von Seiten von der BIGprint GERMANY Ltd. -Agentur für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik-, weiterhin als BIGprint GERMANY bezeichnet, auf die AGB hingewiesen werden muss.
Vereinbarungen, die nach Vertragsabschluss getroffen werden (Vertragsänderungen, -erweiterungen usw.) sowie Abreden, die mit den Mitarbeitern von der BIGprint GERMANY Ltd. getroffen werden, erlangen nur bei schriftlicher Bestätigung durch BIGprint GERMANY Ltd. Wirksamkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie durch BIGprint GERMANY Ltd. ausdrücklich anerkannt werden. Sie sind also auch in den Fällen als abgelehnt anzusehen, in denen den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeiten und Leistungen auf den Gebieten der Werbetechnik, der Gestaltung von graphischen Entwürfen, Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Datenverarbeitung und Datentransformation für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber. Sie werden Bestandteil des Werkvertrages nach Maßgabe des § 2 AGB-Gesetz.


§ 1. ANGEBOTE

Serienanfertigung:
Angebote, die sich auf serienmäßige Fabrikate beziehen, gelten als verbindlich, soweit im Angebot selbst keine Einschränkung gemacht wird.
Sonderanfertigung:
Bei Angeboten, die auf Grund allgemeiner Angaben oder Skizzen ausgearbeitet werden, sind die darin gemachten Angaben über Preise, Masse, Maße, Gewichte, Beleuchtungsstärke, Stromverbrauch usw. nur als annähernd und freibleibend anzusehen. Die endgültigen Feststellung können erst bei Vorliegen einer 1:1 Zeichnung bzw. nach Auftragsausführung getroffen werden. Nebenreden müssen von BIGprint GERMANY Ltd. schriftlich bestätigt werden.
Unterlagen:
wie Kostenanschläge, Zeichnungen, Schaltschema, Entwürfe usw. bleiben Eigentum der BIGprint GERMANY Ltd., das Urheberrecht wird ausdrücklich vorbehalten, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder wenn eine Auftragserteilung nicht erfolgt, zurückzugeben. An Angebote, die besonders ausgearbeitet werden, hält sich die BIGprint GERMANY Ltd., soweit nicht vereinbart ist, 6 Wochen vom Ausstellungsdatum an gebunden.
Sonstiges:
Die angebotenen Preise besitzen nur Gültigkeit für die angefragte Spezifikation und Ausführung; ändert sich im Auftragsfall die Ausführung oder der Umfang des Auftrags gleich welcher Art, so können wir die Preise analog korrigieren.


§ 2. BESTELLUNGEN UND PRÄSENTATION
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von BIGprint GERMANY Ltd. ausdrücklich bestätigt sind. Die Einholung der baupolizeilichen oder sonstigen Genehmigungen ist Sache des Bestellers. Bestellungen können vom Besteller nach Auftragsbestätigung nicht mehr rückgängig gemacht werden, nachträgliche Auftragsabänderungen und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch BIGprint GERMANY Ltd. erfolgt - unbeschadet im Einzelfall abweichender Vereinbarungen - nur gegen Zahlung der entweder dafür ausdrücklich vereinbarten oder üblichen Vergütung. Maßgeblich für die übliche Vergütung sind die Bestimmungen des Tarifvertrages über Design-Leistungen SDSt/AGD in der jeweils gültigen FassungVergütungsstufe I. Registrierung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden-Württemberg, Tarifregister Nr. 43599-15/2 (XIV). Die Präsentationsvergütung wird im Falle der Auftragserteilung auf die Agenturvergütung angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an der von der Agentur für Verkaufsförderung und Werbetechnik im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung der Präsentationsvergütung bei BIGprint GERMANY Ltd. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen voll bezahlt, geht das Urhebernutzungsrecht nach Ziffer auf den Auftraggeber über.

§ 3. TREUEPFLICHTEN
BIGprint GERMANY Ltd. ist verpflichtet, den Auftraggeber allein an dessen Zielsetzung ausgerichtet zu beraten und zu betreuen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Mediaeinsatzes, der Auswahl dritter Unternehmen und Personen im Rahmen der Auftragsausführung. Sofern der Auftraggeber sich ein Bestimmungs- oder Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes der Ausgewogenheit von bestmöglicher Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers. Aufträge an Werbeträger erteilt BIGprint GERMANY Ltd. zu den für den Auftraggeber günstigsten tariflichen Bedingungen.


§ 4. KONKURENZAUSSCHLUß
Die BIGprint GERMANY Ltd. verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurenzausschluß für im Einzelfall festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung von Konkurenzausschluß durch BIGprint GERMANY Ltd. korrespondiert die Pflicht des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur zu beauftragen.


§ 5. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
BIGprint GERMANY Ltd. ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie Dritte zur Erfüllung des Auftrags heranzieht, verpflichtet BIGprint GERMANY Ltd. diese in gleicher Weise. Die Geheimhaltungspflicht besteht nach Beendigung des Auftrages fort.


§ 6. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
Für Sprachwerke, Lichtbildwerke, Fotografien und Texte; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Karten, Pläne, Skizzen und Tabellen sowie plastische Darstellungeneinschließlich der Entwürfe der Agentur für Verkaufsförderung und Werbetechnik als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Vorschläge des Auftragsgebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur dann, wenn es ausdrücklich vereinbart wird. BIGprint GERMANY Ltd. hat das Recht, ihre Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Orginalen, Filmen, Dateien und dergleichen verbleibt bei uns vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Regelung. Nachdrucke aus derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
Die von uns zur Herstellung unserer Erzeugnisse eingesetzten Betriebsgegebstände, insbesondere Film-/Fotomontagen, Druckplatten, Dateien usw. bleiben, auch wenn sie als Kostenteile gesondert ausgewiesen und berechnet werden, Eigentum von BIGprint GERMANY Ltd. und werden nicht an den Kunden ausgeliefert.
Für gelieferte fremde Dateien und Druckvorlagen wie Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithos oder Reprovorlagen etc., die vom Kunden nach Auslieferung der Ware nicht schriftlich zurückverlangt werden, übernehmen wir keine Haftung.
BIGprint GERMANY Ltd. ist berechtigt, die vom Auftraggeber vor Auftragserteilung angeforderten Aufteilungsskizzen, Entwürfe, Probedrucke, Farbabzüge und Muster zu berechnen, auch wenn der eigentliche Auftrag noch nicht erteilt wurde oder andersweitig vergeben wurde.


§ 7. VERTRAGSABWICKLUNG
Vor der Ausführung der Vervielfältigung bzw. Ausführung sind dem Auftraggeber nur auf Anforderung Korrekturmuster lt. gültiger Preisliste vorzulegen. Der Auftraggeber hat die Korrekturmuster unverzüglich zu prüfen und die Druckreifeerklärung bzw. Freigabe zur Endbearbeitung abzugeben. Mit Abgabe der Druckreifeerklärung bzw. der Freigabe zur Endbearbeitung durch den Auftraggeber gilt die Arbeit als abgenommen. Für Fehler oder Qualitätsabweichungen, Verzug oder Nichterfüllung bei der Weiterbearbeitung durch Dritte haftet BIGprint GERMANY Ltd. nur aus Auswahlverschulden. BIGprint GERMANY Ltd. erhält von allen Arbeiten unentgeltlich 10 Belege. Bei wertvollen Stücken ist ihr eine angemessene Anzahl zu überlassen. An Entwürfen, Fotografien, Bildern und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlagen und/oder Orginale sind der Agentur für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik nach angemessener Frist unbeschädigt oder vollständig zurückzugeben, falls hiervon nicht durch ausdrückliche Vereinbarung abgesehen wurde.
Die Gestaltungsfreiheit der BIGprint GERMANY Ltd. darf nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann die bestellten Arbeiten nur unter den in § 631 ff BGB genannten Voraussetzungen ablehnen. Die Auftragsausführung erfolgt nach dem anerkannten jeweiligen Stand der Technik.
Hinweis: Aufgrund technischer Gegebenheiten sind Farbabweichungen zwischen Muster und Endprodukt im gewissen Umfang möglich und stellen keinen Fehler da.
Der Auftraggeber darf BIGprint GERMANY Ltd. nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Muster usw.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Auf Verlangen der BIGprint GERMANY Ltd. hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt die BIGprint GERMANY Ltd. von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtungen beruhen, frei.
BIGprint GERMANY Ltd. haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die Eintragsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten, diese sind von rechtskundiger Stelle prüfen zu lassen. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung der BIGprint GERMANY Ltd. Alle Dienstleistungen, insbesondere Verklebungen, erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
Dateianlieferung durch den Kunden: Der Kunde garantiert, daß die bereits gestellten Daten im korrekten Verhältnis für die Produktion angelegt sind. Bei Verkleinerungen bzw. Vergrößerungen ist der korrekte Wert des jeweiligen Maßstabs bei der Auftragsvergabe mit anzugeben. Für Abweichungen in Farben, Formate und Größen haftet der Auftraggeber.


§ 8. LIEFERFRIST
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Bestellung in allen Punkten geklärt ist bzw. nach Genehmigung der Zeichnung durch den Besteller und nach Vorliegen der Baugenehmigung. Die angegebene Lieferfrist ist stets unverbindlich, soweit nicht ausdrückliche Bestätigung erfolgt. Höhere Gewalt im landläufigen Sinne entbindet von der Einhaltung der Lieferfrist. BIGprint GERMANY Ltd. ist berechtigt, in diesem Falle ganz oder teilweise von der Lieferung zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Schadenersatzansprüche des Bestellers für verzögerte Lieferung sowie Verzugsstrafen oder andere Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen. Unverschuldete Verzögerungen in der Lieferung, insbesondere durch Vorlieferanten, berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrage.


§ 9. LIEFERUNG UND VERSAND
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse. Der Versand wird mangels besonderer Anweisungen nach dem Ermessen von der BIGprint GERMANY Ltd. vorgenommen.
Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Die Lieferung erfolgt ab Unternehmen oder Lager auf Rechnung oder per Nachnahme. Die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen geht mit Verlassen der Ware bei des Lagers oder Lieferwerkes bzw. spätestens mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer / Empfänger / Besteller über. Für Versicherung der Ware sorgen wir nur auf Weisung und auf Kosten des Käufers / Empfängers / Bestellers.


§ 10. VERPACKUNG
Spezialkisten werden in Rechnung gestellt und frachtfreier Rücksendung in gutem Zustand innerhalb 4 Wochen mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.
Postkartons, Verschläge und sonstige Verpackung werden ortsüblich preiswert berechnet und nicht zurückgenommen.

§ 11. MONTAGE
Die Montage gelieferter Anlagen erfolgt im Stundenlohn zu den für den Sitz von der BIGprint GERMANY Ltd. ortsüblichen Preisen.
Soweit für die Montage ein Gerüst notwendig ist, erstellt dies der Besteller auf eigene Kosten. Evtl. notwendige Hub- oder Kranwagen werden gesondert berechnet.
Den Monteuren ist ein geeigneter abschließbarer Raum zur Unterbringung der Geräte und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, sowie die Beschaffung von Wohnmöglichkeiten sorge zu tragen.

§ 12. AGENTURVERGÜTUNG
Die Gesamtvergütung der BIGprint GERMANY Ltd. rechnet sich aus folgenden Teilvergütungen:

- der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen und die Anfertigung _von Fotografien, Bildern oder Dateien;
- der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten;
- der Vergütung für die Herstellung von Reinzeichnungen zuzüglich Nebenkosten.
- der Vergütung für die Ausführung des Auftrages.
Für die Berechnung der Vergütung sind maßgeblich Art und Umfang der von der BIGprint GERMANY Ltd. erbrachten Leistung sowie Art und Umfang der Nutzung dieser Leistung durch den Auftraggeber.
Maßgeblich für die Vergütung sind die Bestimmungen des Tarifvertrages über Design-Leistungen SDSt/AGD in der jeweils gültigen Fassung.
Registrierung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden-Württemberg, Tarifregister Nr. 43599-15/2 (XIV).

§ 13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen sind zu leisten, falls nicht anders vereinbart:
Rechnungsbeträge unter € 500,00 sofort netto als Vorabüberweisung, Nachnahme oder bar bei Abholung / Übergabe.
Bei Beträgen über € 500,00 gilt:
50% der Gesamtsumme sofort mit Auftragserteilung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 50% der Gesamtsumme 14 Tage nach Rechnungsdatum, Zweitbesteller erhalten nach Absprache Skonto von 2% innerhalb 7 Tagen, innerhalb 14 Tagen rein netto, ansonsten 7 Tage rein netto.
Bei Aufträgen über einem voraussichtlichen Rechnungsvolumen von € 500,00 sind generell 50 % Vorkasse fällig, sofern die BIGprint GERMANY Ltd. -Agentur für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik- keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich einräumt. Aus organisatorischen Gründen wird bei einem Zahlungsverzug von mehr als 7 weiteren Tagen die Forderung von unserer Inkasso bearbeitet bzw. ein Mahnbescheid beantragt, eine zweite Zahlungserinnerung berechnen wir mit € 25,00 netto, ebenso eine Bankrücklastschrift. Die Kosten für Mahnungen, Inkasso, Mahnbescheid, Rechtsanwälte und Gerichtskosten trägt der Schuldner, insbesondere auch dann, wenn er die Zahlung von bei uns offen stehenden Forderungen nicht nachweist. Diskontspesen und Einzugskosten gehen zu Lasten des Akzeptanten.
Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines im Einzelfall eingetretenen höheren Schadens Verzugszinsen in Höhe von z. Z. 13% vom Tage der Fristüberschreitung spätestens ab dem nächsten Monatsersten seit Lieferdatum bis zum Tage des Geldeinganges in Rechnung gestellt.
Die Geltendmachung von Gewährleistungen bzw. Garantie- oder Haftungsansprüchen ist ohne Einfluß auf Zahlungsfristen und -pflichten des Bestellers.
Sofern uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, insbesondere bei Verzug des Käufers mit einem nicht unerheblichen Teil der offenen Forderungen, so sind wir berechtigt, unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit gutgeschriebener Wechsel fällig zu stellen und für ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Bei Neukunden sind wir berechtigt gegen Vorabüberweisung, Nachnahme oder Barzahlung bei Übergabe unserer Waren bzw. unserer Dienstleistung zu liefern.

§ 14. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Teile und Beschriftungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung - Eigentum von BIGprint GERMANY Ltd.. Bei Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsverkehr durch Wiederverkäufer geht die daraus entstehende Forderung in das Eigentum der BIGprint GERMANY Ltd. über, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer verpflichtet, auf Anforderung die Adresse seines Schuldners und die Höhe der betreffenden Forderungen bekannt zu geben.
Etwaige Kosten für Interventionen oder Inkasso trägt der Besteller.
Bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung des Bestellers ist die BIGprint GERMANY Ltd. berechtigt, die sofortige Herausgabe des gelieferten Produktes zu verlangen, dieses bestmöglich zu verwerten und die Differenz zwischen Erlös und tatsächlichen Preis als Schadenersatz zu fordern. Die Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag. Weiterhin kann BIGprint GERMANY Ltd. dem Besteller die Weiterveräußerung und / oder Weiterverarbeitung gelieferter Ware untersagen.
Die Forderungen des Käufers aus dem Verkauf der Vorbehaltsware werden mit Vertragsabschluß an uns abgetreten. Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu informieren, sofern wir dies nicht selbst veranlassen und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 15. HAFTUNG FÜR MÄNGEL
BIGprint GERMANY Ltd. gewährleistet; dass die von ihr selbst hergestellten Produkte frei von Material- und Fabrikationsmängel sind. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tage der Lieferung bzw. Beendigung der Montage. Soweit Zulieferer der BIGprint GERMANY Ltd. für Leuchtstoffröhren, Geräten oder Installationseinrichtungen eine Garantie gewähren oder besondere Haftungsverpflichtungen übernehmen, tritt die BIGprint GERMANY Ltd. die hieraus folgenden Ansprüche an den Besteller ab. Wenn Zulieferer Haftungseinschränkungen zur Bedingung machen, gelten diese Einschränkung auch gegenüber dem Besteller. Eventuelle dabei entstehende Nebenkosten, wie Transportgebühren, Montage oder Kosten für Montagemittel gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Mangelbeseitung beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der BIGprint GERMANY Ltd.. Nur wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann, eine Ersatzlieferung keinen Erfolg hat und weitere Nachbesserungsversuche entweder für den Besteller unzumutbar sind oder BIGprint GERMANY Ltd. weitere Nachbesserungen ablehnt, kann der Besteller hinsichtlich der mangelhaften Ware Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderverletzung, Mangelfolgeschaden, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handel von der BIGprint GERMANY Ltd. oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Dies gilt auch insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Materialfolgeschäden). Unsere Haftung aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften richtet sich ebenfalls nach Abs. 16 dieser Bedingungen. Ebenso wie beanstandete Teile spesenfrei zurückzusenden sind, gehen Demontage-, Montage und sonstige Kosten mit Ausnahme der tatsächlichen Nachbesserungskosten bzw. Ersatzlieferungskosten zu Lasten des Bestellers.
Werden Betriebs-, Wartungs- oder Arbeitsanweisungen von der BIGprint GERMANY Ltd. sowie übliche Betriebs- oder Wartungsarbeiten nicht befolgt bzw. ausgeführt, Änderungen an den gelieferten Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Orginalspezifikationen entsprechen, oder entgegen den Anweisungen der BIGprint GERMANY Ltd. für Arbeiten vom Auftraggeber anderslautende Weisungen erteilt oder nicht entsprechend nach den Anweisungen der BIGprint GERMANY Ltd. -beschriftungen-karlsruhe.de- gehandelt, entfällt jede Gewährleistung bzw. Garantie.
Für Schäden infolge unrichtiger Spannungsangaben, Netzstörungen oder wunschgemäßen Einbau durch werksfremde Monteure wird Ersatz nur gegen Berechnung geliefert, ebenso für falsch oder nicht gelieferte Daten.
BIGprint GERMANY Ltd. übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf bauseits hergestellte Fundamente und Unterkonstruktion zurückzuführen sind; dies gilt insbesondere bei Dachdurchbrüchen.
Unregelmäßigkeiten der Produkte und Abweichung in den Farben, die bei der Eigenart der Herstellung vorkommen können, berechtigen nicht zu Abzügen oder zur Annahmeverweigerung.
Mängelrügen sind sofort, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung/Montage schriftlich per Einschreiben zu melden.
BIGprint GERMANY Ltd. ist berechtigt, die Richtigkeit von Garantieansprüchen durch eigene Fachingenieure oder Monteure nachprüfen zu lassen. Stellt sich dabei heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt, so gehen die Kosten der Überprüfung zu Lasten des Bestellers.
Eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% ist branchenüblich und ist vom Besteller zu akzeptieren.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn
1. die Ware von anderen als von uns montiert oder verklebt wurde;
2. die Beanstandung auf unsachgemäße Benutzung der Ware zurückzuführen ist;
3. die Mängel durch schriftliche, mündliche bzw. fernmündliche Angaben und Weisungen des Kunden entstanden sind;
4. wenn kein Musterdruck angefordert wurde und die Qualität, Ausführung oder Farben von Drucken oder deren Verarbeitung / Weiterverarbeitung beanstandet wird.
Hinweis zur Farbabstimmung: Der digitale Großformatdruck setzt Farben aus Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz zusammen. Die Farbtreue zu Ihrer Originalvorlage kann nicht garantiert werden. Farbabweichungen und eine drucktechnisch bedingte leichte Streifenbildung berechtigt nicht zu einer Reklamation, Abnahmeverweigerung oder Kaufpreisminderung. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen eventuellen Orginalen oder Andrucken und dem Auflagendruck sowie für unwesentliche Abweichungen in Form, Material und Schrifteinteilung, die den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck nicht erheblich einschränken. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung und Rücksendung der gesamten Lieferung. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir einen Probedruck.
Bei gleichzeitiger Hereingabe eines Datenträgers zusammen mit einer Originalvorlage ist für uns allein der Datenbestand auf dem Datenträger bindend.
Allein der Druck auf unterschiedlichen Materialien hat Farbabweichungen zu Ihrem Papierausdruck oder zu Ihrer Bildschirmansicht zur Folge. Liefern Sie bitte immer ein Druck des Motives mit und machen Sie bitte Angaben über Format, verwendetes Programm sowie evtl. Angaben zu Firmenfarben / Sonderfarben. Auch haftet BIGprint
GERMANY Ltd. nicht für eventuell fehlerhafte Farben durch Produktänderungen und / oder eine Änderung der Zusammensetzung der Tinten durch den Hersteller.
Musterdruck: Der Kunde hat die Möglichkeit, Musterdrucke entsprechend der gültigen Preisliste anzufordern, um seine Datei mit dem Druckergebnis zu vergleichen. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, gilt das Druckergebnis als abgenommen. In allen Fällen einer Mängelrüge liegt die Beweislast beim Käufer / Besteller / Empfänger / Auftraggeber.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte innehält bzw. abgelöst hat. Er übernimmt hierfür die volle Haftung und stellt die BIGprint GERMANY Ltd./beschriftungen-karlsruhe.de von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei. Das Urheberrecht an vom der BIGprint GERMANY Ltd./beschriftungen-karlsruhe.de hergestellten Entwürfen, Designs, Skizzen u. a. steht diesem in vollem Umfang alleine zu. Bei durch den Auftraggeber gelieferten Textilien haftet für Schäden durch Druck, Textilpresse, Hitze und Verarbeitung ausschließlich der Auftraggeber. BIGprint GERMANY Ltd. ist nicht in der Lage bei der Vielzahl auf dem Markt befindlichen Textilien, die Eignung für den Textildruck feststellen zu können. Gleiches gilt für Auftragsarbeiten jeglicher Art.
Reklamationen können erst nach vollständigem Zahlungseingang bearbeitet werden.


§ 16. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung haftet BIGprint GERMANY Ltd. - auch für unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen - nur in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, und zwar beschränkt auf den bei Vertragsabschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser Ausschuß gilt nicht bei schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Gefährdung des Vertragszweckes gefährdet wird, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Vertragliche Ansprüche, die dem Käufer / Besteller gegen BIGprint GERMANY Ltd. aus Anlaß und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, verjähren nach 6 Monaten nach Ablieferung der Ware beim Käufer gemäß Abs. 9 dieser Bedingungen.
Für Streitigkeiten aus Verstößen und Forderungen, die nicht aus mit Kunden abgeschlossenen Verträgen herrühren, gilt der Hauptsitz der BIGprint GERMANY Ltd. als vereinbart.

§ 17. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist der Sitz der deutschen Niederlassung der BIGprint GERMANY Ltd. (Amtsgericht Karlsruhe-Durlach), soweit der Besteller Kaufmann ist und gilt für alle Streitigkeiten aus den Forderungen der BIGprint GERMANY Ltd. in Deutschland. Gerichtsstand für alle weiteren Streitigkeiten, insbesondere aus dem Internetangebot oder Wettbewerbsstreitigkeiten ist Aldermaston, UK.

§ 18. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für Deutschland ist Karlsruhe.

§ 19. ALLGEMEINES
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ersatzweise können auch die Bestimmungen von Flashlight Fantasy WebDesign herangezogen werden. Die im Internet allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweiligen Form für den jeweiligen Auftrag bindend. Auf Wunsch können unsere AGBs jederzeit in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden.

Widerrufsrecht für Verbraucher


(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch insgesamt nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1und 2  EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
BIGprint GERMANY Ltd.
Niederlassungsleiter Thomas Pöller
Schwetzinger Straße 60, 76139 Karlsruhe
eMail: info@bigprint-germany.com
Fax: 0721/4765706

Widerrufsfolgen  
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr  zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei der Erbringung von Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht  nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).
Ende der Widerrufsbelehrung
Bitte beachten:
Senden Sie bitte, soweit möglich, die Ware nicht unfrei sondern als frankiertes Paket an uns zurück. Gern erstatten wir Ihnen auch vorab die Portokosten, soweit wir die Rücksendekosten zu tragen haben.
Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie
die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung. 
Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.


Hinweis zur Verpackungsverordnung
Wir sind nach der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen seiner Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe kann sich der Kunde gerne mit der BIGprint GERMANY Ltd. in Verbindung setzen. Der Verkäufer nennt dem Kunden dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in seiner Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde die Möglichkeit, die Verpackung unentgeltlich an die BIGprint GERMANY Ltd. zu schicken. Die Verpackungen werden von der BIGprint GERMANY Ltd. wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Zusätzlich sind wir am Entsorgungssystem der Landbell AG für Rückholsysteme in Mainz angeschlossen.
Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4101624) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de


Karlsruhe, den 04.11.2011